Kriterien für mehr Tierwohl
Zertifizierung
Alle beteiligten Erzeuger erfüllen die Kriterien des QS- und ITW-Prüfsystems in der Mast, die im Rahmen eines Audits durch von QS zugelassene Zertifizierungsstellen risikoorientiert geprüft werden.
Platzangebot
Mindestfläche / Tier: (mind. 100 % mehr Platz im Vergleich zu QS in allen Altersabschnitten)
30-50 kg: 1,0 m², davon 0,3 m² Auslauf
50-120 kg: 1,5 m², davon 0,5 m² Auslauf
>120 kg: 2,3 m² davon 0,8 m² Auslauf
Haltung
Stallhaltung mit ständigem Zugang zum Auslauf oder Freilandhaltung.
Der Auslauf muss eine Mindestfläche von 0,3 m 2/Tier vorweisen.
Beschäftigung
Im Bereich der Liegeflächen muss gesundheitlich unbedenkliches Stroh als bodenbedeckende Einstreu zur Verfügung stehen.
Einsatz von gesundheitlich unbedenklichem und veränderbarem organischen Beschäftigungsmaterial sowie von organischem und rohfaserreichem Beschäftigungsmaterial. Die Wahl des organischen Beschäftigungsmaterial bleibt dem Tierhalter überlassen (in der Praxis zum Beispiel Hanfseil-, Sisal-, Holzsielzeug)
Fütterung
Einsatz von Futtermittel ohne Gentechnik (Nachweis via Lieferscheine).
Landwirte, die Primärerzeugnisse als Futtermittel einsetzten oder Futtermittel selbst mischen, müssen die Vorgaben des QS-Futtermittelmonitorings erfüllen.
Zugekauftes Futter/-komponenten stammen aus GVO-frei zertifizierten Quellen, ausschließlich EU-Ware.
Dokumentation gemäß Auditkonzept.
Mind. 20 % aus dem eigenen Anbau bzw. aus der Region
Tiergesundheitsmonitoring
Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank).
Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring Schwein.
Eingriffe am Tier
Das Kupieren der Schwänze ist verboten.
Herkunft und Genetik
Einsatz einer Genetik aus Zuchtprogrammen anerkannter Zuchtorganisationen mit einem Nachweis für Stressresistenz (100 % NN oder NP).
Bezug von Ferkeln von am Strohwohlprogramm teilnehmenden Betrieben.
Verpflichtende Programmteilnahme
Mitglied in der Genossenschaft und gültiger BESTSchwein-Vertrag.
Prüfrhythmus
Zweimal Jährliche Kontrolle durch jeweils ein angekündigtes und ein unangekündigtes Audit der im Leitfaden „Strohwohl“ geforderten Kriterien durch eine neutrale Zertifizierungsstelle.